Sie wollen feiern? Sie wollen sicher sein, dass Ihre Gäste sicher zu Ihnen und wieder nach Hause kommen?
Melden Sie Ihre Feier rechtzeitig bei uns an, vermeiden Sie so lange Wartezeiten!
Silvesterparty, Geburtstage, Betriebsfeste, Faschingsbälle, Volksfestbesuche, usw.
Sie sehen, Gründe ein Taxi zu reservieren gibt es viele.
Wir übernehmen auch Krankentransporte und stellen Lasttaxis zur Verfügung. Weiter unten finden Sie häufig gestellte Fragen zu Krankentransporten.
Sie haben etwas zu transportieren, das nicht in Ihren Pkw passt? Allerdings lohnt sich das Mieten eines Transporters nicht? Die Strecke ist zu kurz oder das Transportgut nur unwesentlich größer als Ihr Kofferraum?
Dann nutzen Sie unseren Lasttaxi-Service! Wir holen die Ware bei Ihnen ab, und liefern sie dort ab, wo sie hingehört. Nicht nur für Privatleute, sondern auch für Firmen. Und sollten Sie diesen Service regelmäßig in Anspruch nehmen wollen, können wir Ihnen selbstverständlich spezielle Angebote unterbreiten.
Bestellen Sie Ihr Taxi 04489/2323 per Telefon. Unsere Disponenten sind Tag und Nacht für Sie erreichbar.
Wir verfügen über eine hochmoderne Vermittlungs-Anlage. Mit Datenfunk und Satelliten-Ortung finden wir schnell und automatisch das nächste freie Fahrzeug für Sie.
Der Vorteil für Sie: Damit können Sie Ihre Taxifahrt in Ruhe genießen.
Nehmen Sie mit uns Kontakt auf und lassen Sie sich kostenlos beraten!
Fahrten die z.B. mit einem Mietwagen oder einem Taxi durchgeführt werden. Es findet keine medizinisch-fachliche Betreuung durch den Fahrer statt.
Einweisungsfahrten ins Krankenhaus stellt der einweisende Arzt den Transportschein aus. Für eine ambulante OP im Krankenhaus, eine vor- oder nachstationäre Behandlung im Krankenhaus, stellt die Klinik den Transportschein aus.
– stationäre Aufenthalte im Krankenhaus (Hin- und Rückfahrt)
– vorstationäre Untersuchung bis fünf Tage vor der Aufnahme im Krankenhaus
– nachstationäre Untersuchung bis zwei Wochen nach der Entlassung aus der Klinik
– ambulante Operationen/Untersuchungen eine Woche vor und 14 Tage danach
– Pflegegrad 4 oder Pflegegrad 5
– Pflegegrad 3 mit dem Merkzeichen einer dauerhaft eingeschränkten Mobilität (z.B. Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „G“)
– Schwerbehindertenausweis mit einem der Merkzeichen „aG“, „Bl“ oder „H“
Durch Inkrafttreten des Pflegepersonalstärkungsgesetzes (PpGS) zum 01.01.2019 haben sich viele Abläufe bei dem Thema Krankenfahrten/Krankenbeförderung vereinfacht. Für die meisten Patienten bei denen eine sogenannte dauerthafte Mobilitätseinschränkung nachgewiesen werden kann gilt eine Genehmigungsfiktion.
Somit können Sie mit einer ärtzlichen Verordnung, ohne zusätzlicher Genehmigung Ihrer Krankenkasse, Fahrten mit uns in Anspruch nehmen.
- Ambulante Arztbesuche
- Dialysefahrten
- Strahlentherpie
- Chemotherapie
- Reha- und Kuraufenthalte
Krankenfahrten, die Sie mit uns durchgeführt haben, rechnen wir direkt mit der Krankenkasse ab. Somit können Sie sich ganz auf Ihre Therapie und Genesung konzentrieren.
Sie als Patient zahlen je Fahrt den gesetzlichen eigenanteil in Höhe von 10% der Beförderungskosten einer verordneten (genehmigungspflichtigen und genehmigten) Fahrt – mindestens € 5,00 und höchstens € 10,00 – Kostet die Fahrt weniger als € 5,00 müssen Sie den Fahrpreis in voller Höhe selber tragen.
Wenn Sie von Zuzahlungen befreit sind, legen Sie bitte Ihre von der Krankenkasse ausgtestellten Zuzahlungsbefreiung für den Zeitraum der Fahrt bei oder senden diese mit Ihren Unterlagen als Kopie bei uns ein.
- vom Arzt oder Krankenhaus eine „Verordnung einer Krankenbeförderung“
- die Übernahme der Fahrtkosten durch Ihre Krankenkasse (bei Genehmigungspflichtigen Fahrten)
Wir vergrößern ständig unseren Fuhrpark und wollen zeitnah für Rollstuhlfahrer, die nicht in der Lage sind diesen zu verlassen, ein geeignetes Fahrzeug mit Rampe bereitstellen.
Sollten Sie eine Ferntour buchen wollen, kontaktieren Sie uns gerne per E-Mail unter gohra@web.de oder rufen Sie uns an und wir setzten uns schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung.